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Privatkredit

Der Privatkredit ist eine ganz besondere Kreditform, denn hierbei sind beide Vertagparteien Privatpersonen. In der Regel wendet man sich an eine Bank, wenn man finanziell in der Not ist und eine Finanzspritze benötigt. Es gibt aber auch Konstellationen im Leben, durch die man bei der Bank keinen Kredit mehr bekommt. Sei es, weil man bereits hohe Schulden hat, das gleichmäßig hohe Einkommen nicht gegeben ist oder weil man einen negativen Eintrag in der Schufa hat. In diesem Fall müssen Sie den Kopf nicht in den Sand stecken, denn vielleicht gibt es in Ihrer Verwandtschaft oder in Ihrem Bekanntenkreis einen Gönner, der Ihnen mit einem Privatkredit unter die Arme greift.

Bei einem Kredit zwischen zwei Privatpersonen gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften, wie es bei einem Bankkredit der Fall ist. Für den Kreditnehmer fallen hierbei allerdings einige Schutzrechte weg, wie beispielsweise im Bezug auf die Formvorschriften für Verträge und Regelungen zur Kündigung des Vertrags. Aber auch für den Kreditgeber ändert sich hier einiges, denn für ihn ist das Risiko wesentlich höher. Daher hat er aber auch die Möglichkeit, Sicherheiten für den Privatkredit zu verlangen, wie es auch bei einer Bank der Fall ist. Da es keine weiteren Formvorschriften für den Privatkredit gibt, kann dieser formlos abgeschlossen werden. Der gute alte Handschlag ist damit ausreichend. Jedoch sollte man sich weder als Kreditnehmer noch als Kreditgeber auf diese legere Art und Weise einlassen, denn es ist immer besser ein Stück Papier in der Hand zu haben. Im Streitfall können so beide Seiten den Bestand des Kredites, die Kreditsumme und die Rückzahlungsmodalitäten beweisen. All diese Dinge sollten in einen Vertrag für einen Privatkredit detailliert mit aufgenommen werden.

Der Privatkredit kommt zudem immer wieder bei der Finanzierung von Immobilien in Frage, die vermietet werden sollen, da hier das erforderliche Eigenkapital oftmals durch einen Privatkredit gestellt wird.