Kreditlexikon - A
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Ablösewert |
Der Ablösewert ist aus buchhalterischer Sicht der Wert eines Gutes innerhalb der vertraglich festgelegten Laufzeit. Allerdings kann er vom tatsächlichen Marktwert abweichen. Bedingt wird das durch die Differenz zwischen zwischen der monatlichen Tilgung und den Wertverlust.
Ablösung |
Eine Ablösung wird oftmals auch Umschuldung genannt. Hierbei wird ein bestehender Kredit durch die Aufnahme eines neuen ersetzt. Sinnvoll ist das, wenn die Zinsen beim neuen Kredit günstiger sind oder wenn ein kurzfristiger Kredit in einen längerfristigen umgewandelt werden soll.
Abmahnung |
Gerät der Kreditnehmer mit den monatlichen Ratenzahlungen in Verzug, so erfolgt eine Abmahnung. Je nach Bedingungen im Darlehensvertrag kann eine Verzugsgebühr nach vorheriger Ankündigung erhoben werden. Außerdem wird eine Abmahnung der Schufa mitgeteilt und dort auch gespeichert.
Abnahmeverpflichtung |
Bei der Abnahmeverpflichtung handelt es sich schlichtweg um die Verpflichtung von Seiten des Kreditnehmers, einen Kredit innerhalb einer Frist auch anzunehmen. Der Grund hierfür ist, dass viele Verbraucher vor der tatsächlichen Auszahlung Bedenken bekommen,wer bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit Ihre Kreditraten weiterzahlt. Dies ist aber nicht zwingend.
Abschreibung |
Abschreibung bedeutet die Absetzung für die Abnutzung einer Sache, wie zum Beispiel einer Immobilie, eines Autos. Die Abschreibung hat nichts mit einer Monatsrate bei einer Finanzierung zu tun. Die Abschreibung kann von der Steuer abgesetzt werden. Es wird dabei ein fester Prozentwert von den Anschaffungskosten auf die Dauer der Nutzung verteilt.
Abtretung |
Die Abtretung ist die Übertragung eines Rechtes. Im Kreditwesen bedeutet eine Abtretung, dass Forderungen an einen anderen Gläubiger übertragen werden. Eine Abtretung kann zum Beispiel eine Lohn- bzw. Gehaltspfändung sein. Kommt ein Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten, kann zum Beispiel die Kredit gebende Bank pfänden.
Abtretung einer Grundschuld |
Eine Grundschuld ist juristisch gesehen das Recht, aus einem Grundstück Geld einzufordern. Kann ein Kreditnehmer nicht mehr seinen Verpflichtungen nachkommen, kann der Gläubiger dieses Recht einfordern. Die Abtretung einer Grundschuld wird im Grundbuch vermerkt.
Allgemeine Darlehensbedingungen |
Bei den allgemeinen Darlehensbedingungen handelt es sich um die in Schriftform verfassten Vertragsbestimmungen, die der Kreditgeber mit dem Kreditnehmer aushandelt.
Amortisation |
Amortisation ist die termingerechte Rückzahlung eines geliehenen Geldbetrages, der anhand von Tilgungsraten zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegt wurde.
Amtlicher Lageplan |
Der amtliche Lageplan ist ein amtliches Verzeichnis, das die Lage eines Grundstücks und der eventuell darauf erbauten Gebäude inklusive technischer Einrichtungen beschreibt. Dieser amtliche Lageplan dient auch zur Vorlage beim Katasteramt.
Andienungsrecht |
Das Andienungsrecht gibt einem Leasingnehmer die Möglichkeit, den geleasten Gegenstand nach Beendigung der Vertragslaufzeit käuflich zu erwerben, nachdem ihm die Leasinggesellschaft zuvor dieses Recht eingeräumt hat.
Anfänglicher effektiver Jahreszins |
Das ist der Zinssatz, der beim Vertragsabschluss maßgeblich ist. Dieser kann sich jedoch aufgrund von Änderungen des Zinssatzes innerhalb eines Jahres ändern. Aus diesem Grund nennt man ihn anfänglicher effektiver Jahreszins.
Anschaffungskosten |
Aus steuerlicher Sicht gesehen fallen unter Anschaffungskosten zum Beispiel der Kaufpreis einer Sache, Gutachterkosten, Grunderwerbssteuer, Maklerprovisionen, Grunderwerbssteuer sowie Notarkosten und Grundbuchkosten.
Annuität |
Annuität ist die gleichbleibende Zahlung von monatlichen Raten. Dabei besteht ein Teil der monatlichen Raten aus Kreditzinsen, der andere Teil ist für die Tilgung.
Annuitätendarlehen |
Bei einem Annuitätendarlehen sind die monatlichen Raten für die Rückzahlung immer gleichbleibend. Daraus ergibt sich aber auch, dass Sondertilgungen und Sonderzahlungen nicht möglich sind.
Anschlussfinanzierung |
Eine Anschlussfinanzierung bedeutet, das nach Beendigung eines Kreditvertrages die Möglichkeit besteht, einen neuen Kreditvertrag ohne zeitliche Verzögerung abzuschließen. Die Konditionen können dabei vom bisherigen Kreditvertrag abweichen.
Anzahlung |
Eine Anzahlung ist ein Teilbetrag, der im Vorfeld eines Kreditvertrages geleistet wird. Diese Anzahlung verringert die monatlichen Raten. Die Anzahlung wird bei Auslieferung eines Fahrzeuges fällig. Je nach Bonität kann eine Anzahlung zwingend notwendig sein.
Auflassung |
Die Auflassung ist die Übereignung eines Eigentums zwischen Käufer und Verkäufer. Die Auflassung muss im Grundbuch eingetragen werden, erst dann ist der Übergang des Eigentums rechtskräftig.
Auflassungsvormerkung |
Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer die Übertragung des Eigentums zu. Mit dem abschließenden Eintrag ist der Käufer dann der Eigentümer der Immobilie.
Aufwendungsdarlehen/ -zuschüsse |
Mit finanziellen Zuschüssen fördert der Staat den Wohnungsbau. Das kann in Form von Abschreibungen oder anderen Zuschüssen erfolgen. Auch Darlehen unterstützen den Wohnungsbau in Form von günstigen Zinsen oder Bürgschaften. Hierbei wird dann von Aufwendungsdarlehen gesprochen.
Ausbauhaus |
Bei einem Ausbauhaus wird ein Teil des Innenausbaus vom Bauherr selbst übernommen. Das Gegenteil davon ist das Fertighaus. Hierfür verlangen die Lieferanten eine Zahlungsgarantie von der Bank.
Auszahlung (Valutierung) |
Eine Auszahlung des Darlehens wird auch als Valutierung bezeichnet. Die Auszahlung kann auch bei bestimmten Umständen vor den Auszahlungsvoraussetzungen erfolgen.
Auszahlungskurs |
Eine Kreditsumme verringert sich um den Zinsabschlag, der im Fachjargon auch Damnum genannt wird. Die Differenz zwischen Kreditsumme und dem Zinsabschlag wird Auszahlungskurs genannt.
Auszahlungsvoraussetzung |
Ein Kredit wird erst dann ausgezahlt, wenn alle erforderlichen Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen. Dazu zählen Urkunden, Grundbucheinträge oder sonstige Nachweise.
Avalgebühr |
Die Avalgebühr ist die Gebühr für eine Bürgschaft bei einem Darlehen. Diese Gebühr führt zu einer Verteuerung des Darlehens.