Kreditlexikon - N
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Nachfinanzierung |
Wenn die Planungskosten für eine Baufinanzierung überschritten werden, kann eine Nachfinanzierung notwendig werden. Allerdings sollten die Planungskosten unbedingt eingehalten werden, denn eine Nachfinanzierung kann sich als schwierig erweisen, wenn die Beleihungsgrenze erreicht ist.
Netto |
Bei den Nettopreisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten.
Nettodarlehensbetrag |
Das ist der Betrag, den der Kreditnehmer ausgezahlt bekommt.
Neufahrzeug |
Ein Neufahrzeug wurde noch nie zugelassen und es hat keine gefahrenen Kilometer.
Nachrangfinanzierung |
Dabei handelt es sich um Kredite, die nach bereits vorhanden Pfandrechten in das Grundbuch übernommen werden.
Nebenleistungen |
Das sind weitere Kosten, die der Kreditnehmer zahlen muss. Darunter fallen zum Beispiel Schätzgebühren oder Bereitstellungszinsen.
Nennbetrag |
Dieser Begriff wird in Zusammenhang mit einem Kredit genannt. Es handelt sich hierbei um den gesamten Kreditbetrag, der sich aus dem Nettokreditbetrag zuzüglich den Einmalkosten zusammensetzt. Dieser Nennbetrag muss natürlich auch, zusammen mit den Kreditraten, an den Kreditgeber zurückgezahlt werden.
Nichtabnahmeentschädigung |
Wurde ein Kredit von Seiten der Bank genehmigt und vom Kreditnehmer nicht angenommen, kann die Bank die Kosten in Rechnung stellen. Der Kreditnehmer ist verpflichtet, dieses Nichtabnahmeentschädigung an die Bank zu zahlen.
Nominalbetrag |
Das ist der vertraglich vereinbarte Nennbetrag eines Darlehens. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag liegt oftmals unter dem Nominalbetrag.
Nominal-/Effektivzins |
Das ist der Anfangszins eines Darlehens. Dieser kann sich im Laufe des Jahres ändern.
Nominalzins |
Das ist der Zins, der jährlich für ein Kredit gezahlt werden muss. Im Gegensatz zum Effektivzins werden die Kreditnebenkosen nicht verrechnet.
Notaranderkonto |
Das ist ein Treuhänderkonto, das von einem Notar eingerichtet wird. Der Käufer zahlt das Geld auf dieses Konto ein und der Notar verwaltet es. Erst wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt sind, wird das Geld an den Verkäufer überwiesen. Der Übergang der Nutzen und der Lasten geht an dem Tag an den Käufer über, an dem er das Geld auf das Notaranderkonto eingezahlt hat.
Notarbestätigung |
Hier bestätigt der Notar der Bank, dass gegen einen Eintragung im Grundbuch nichts mehr im Wege steht. Das führt zur vorzeitigen Auszahlung.
Notarielle Beurkundung |
Damit bestimmte Verträge erst rechtswirksam werden, müssen sie notariell beurkundet werden. Mit den Unterschriften der Parteien auf den Urkunden bestätigen die Parteien, dass der formulierte Vertragsinhalt dem Willen beider Vertragsparteien entspricht.