Kreditlexikon - R
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Rangbescheinigung |
Eine Rangbescheinigung, oftmals auch Notarbescheinigung genannt, ist eine Bestätigung in schriftlicher Form gegenüber dem Kreditinstitut, dass die Eintragung im Grundbuch in der richtigen Rangfolge eingetragen ist.
Rangstelle |
Das ist die Reihenfolge der Gläubiger bei einer Zwangsvollstreckung.
Ratenkredit |
Das ist ein Darlehen, das in monatlichen Raten zurückgezahlt wird. Diese Raten sind immer gleichbleibend. Der Ratenkredit ist nicht an einen Verwendungszweck gebunden. Das führt allerdings dazu, dass die Zinsen bei einem Ratenkredit teurer sind, als bei einem zweckgebundenen Kredit.
Realkredit |
Bei einem Realkredit handelt es sich um eine Kreditform, der durch ein Objekt abgesichert ist. Diese können beweglich, aber auch unbeweglich sein. Allerdings handelt es sich dabei meistens um Immobilien, die auch in das Grundbuch eingetragen werden.
Realkreditinstitute |
Das sind Hypothekenbanken und öffentlich-rechtliche Banken. Sie bieten ausschließlich Realkredite an, die durch Grundbucheintragungen gesichert sind.
Refinanzierung |
Bei dieser Finanzierung beschafft sich die Bank Geld, damit sie wieder neue Kredite vergeben kann. Allerdings gelten hier strenge Auflagen. Bei einer Refinanzierung muss ein gewisser Anteil aus eigenen Mitteln erbracht werden.
Restkaufpreis |
Das ist die Grundlage zur Berechnung der Prämie bei der Restschuldversicherung.
Restschuld |
Das ist der Stand der Schulden nach Beendigung der Zeit der Zinsbindung.
Restschuldversicherung |
Eine Restschuldversicherung soll den Kreditnehmer gegen unvorhergesehene Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Krankheit und Tod absichern. Tritt ein solches Ereignis ein, übernimmt die Restschuldversicherung die Zahlung der Raten, um den Kreditnehmer oder seine Familie nicht in den finanziellen Ruin zu führen.
Restwert |
Das ist der Wert eines Gebäudes aus buchhalterischer Sicht. Er wird aus den Anschaffungskosten minus den Abschreibungen errechnet.
Restwertvertrag |
Hier trägt der Kunde das Risiko. Das Fahrzeug wird am Ende der Vertragszeit durch den TÜV geschätzt.
Risiko-Lebensversicherung |
Hier wird die Familie des Kreditnehmers gegen den Todesfall abgesichert. Sie übernimmt die bestehenden Verpflichtungen. Besonders wichtig ist sie bei der Finanzierung von Immobilien, damit die Familie nicht vor dem finanziellen Ruin steht.
Rückgewähransprüche |
Hat der Kreditnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, so hat er einen Anspruch auf Löschung der Grundschuld.
Rücktritt vom Darlehensvertrag |
Ein Kreditinstitut kann vom Darlehensvertrag zurücktreten, wenn sich herausstellt, dass sich die Auszahlungsverfügungen wesentlich verändert haben. Darüberhinaus kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden.
Rückzahlung |
Das sind die monatlichen Zahlungen zur Rückführung eines Darlehens. Wer sich Geld leiht, ist zur Rückzahlung verpflichtet. Dies geschieht in der Regel mit monatlichen Zahlungen. Die Höhe der Zahlungen wird mit der Bank vorher schriftlich vereinbart.