Kreditlexikon - T
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Wenn ein Sachverständiger den Wert eines Objektes schätzt, dient dies zur Berechnung des Beleihungswertes. Das nennt man Taxe.
Wird ein Objekt geschätzt, stellt der Sachverständige dem Kreditnehmer die Taxkosten in Rechnung. Dabei kann es sich um eine Pauschalgebühr oder um einen festen Prozentsatz handeln.
Während einer Leasinglaufzeit wird lediglich ein gewisser Teil des Wertes amortisiert. Der Restwert ist bei Vertragsablauf vom Leasingnehmer zu zahlen oder das Objekt muss zurückgegeben werden.
Bei einem Neubau wird erst ein Teil des Darlehens ausgezahlt. Dieser Auszahlungsbetrag richtet sich nach dem Fortschritt des Baus. Die erste Rate muss dann nach vollständiger Auszahlung des Darlehens gezahlt werden.
Wird ein Kreditbetrag in Teilzahlung ausgezahlt, wird von manchen Banken ein erhöhter Nominalzins verlangt. Dies wird Teilzahlungszuschlag genannt.
Wird ein Bauantrag eingereicht, so kann ein Teil der Arbeiten schon vor Beginn der Baugenehmigung begonnen werden. Dies galt dann, wenn keine Bedenken gegen die Teilausführung bestehen.
Das sind Gebühren, die für den Aufwand entstehen, wenn ein Darlehen in mehreren Teilen ausgezahlt wird.
Das ist die vertraglich vereinbarte Rückführung eines Darlehens. Diese kann in monatlichen Raten, in einer Gesamtsumme oder sogar in unregelmäßigen Abständen erfolgen.
Der Kreditnehmer kann mit der Zahlung der Raten nach Absprache mit der Bank aussetzen. Das ist dann üblich, wenn eine Lebensversicherung zur Auszahlung kommt.
Mitunter räumen die Banken Tilgungsfreijahre ein, um den Anfang einer Finanzierung zu überbrücken. Trotzdem fallen Zinsen für diesen Zeitraum an.
Das wird auch Annuitätendarlehen genannt.
Ein Tilgungsplan beinhaltet die Zinsen, die Raten, den Tilgungsbetrag oder die Restschuld.
Hier wird die Laufzeit eines Darlehens verlängert. Sinn und Zweck ist es, die monatlichen Belastungen für den Kreditnehmer zu senken.
Durch gezahlten Raten verringern den Darlehensbetrag. Diese Verrechnung kann Tages bezogen, auf das Quartal oder jährlich erfolgen.
Dabei handelt es sich um Auszahlungen an einen vertrauenswürdigen Dritten, zum Beispiel einem Notar. Die weitverbreiteste Trauhandauszahlung ist die auf ein Notaranderkonto.