Kreditlexikon - Z
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Zinsanpassung |
Die Banken garantieren einen bestimmten Zinssatz für einen festen Zeitraum. Bevor die Laufzeit beendet ist, müssen für den neuen Zeitraum neue Zinsen ausgehandelt werden. Der Kreditnehmer erhält von der Bank ein neues Angebot. Nimmt er das Angebot der Bank nicht an, wird die Restsumme auf einmal fällig.
Zinsbindung |
Für einen zuvor bestimmten Zeitraum werden die Zinsen festgeschrieben. Nach einer gewissen Zeit müssen die Zinsen neu verhandelt werden.
Zinsfestschreibung |
Die Zinsen bleiben über eines zuvor festgelegten Zeitraumes konstant. Das ermöglicht dem Kreditnehmer, seine finanziellen Verpflichtungen langfristig zu planen.
Zins- und Tilgungsverrechnung |
Das ist eine Vereinbarung, die zur Verrechnung der Zinsen und der Tilgung dient.
Zinssatz |
Das sind die in Prozent ausgedrückten Zinsen. Allerdings unterscheidet man hier zwei Formen, den effektiven Jahreszins und den anfänglichen effektiven Jahreszins. Bleiben die Konditionen über die gesamte Laufzeit des Kredites gültig, so wird vom effektiven Jahreszins gesprochen. Ist jedoch eine Änderung des Zinssatzes während der Laufzeit vorgesehen, so wird von letzterem gesprochen.
Zusage |
Ein Kredit kommt dann zustande, wenn die Bank diesen genehmigt. Dann wird von einer Zusage gesprochen. Sie setzt eine Willenserklärung der geldgebenden Bank voraus.
Zusatzsicherheiten |
Eine Bank kann vor der Zusage eines Kredites Zusatzsicherheiten verlangen. Das können Bürgen, die Abtretung aus einer Lebensversicherung oder das Verpfänden von Bankguthaben sein.
Zweckerklärung |
Sie beinhaltet die Vereinbarungen zwischen dem Kreditnehmer und der Bank.
Zwischenfinanzierung |
Wenn Baumaßnahmen kurzfristig finanziert werden, so spricht man von einer Zwischenfinanzierung. Sie werden durch langfristige Darlehen abgelöst.